https://www.academia.edu/10709236/Der_Historiker_und_der_Richter_Der_Genozid_an_den_Armeniern_und_die_Genozidforschung_aus_rechtlichen_und_geschichtswissenschaftlicher_Sicht?email_work_card=title
Die Genozidforschung hat zu Beginn des 21. Jahrhunderts an Bedeutung gewonnen.I DieseEntwicklung lässt sich in die 1980er und 90er Jahre zurückverfolgen; sie hatte auch zur Folge, dass man fortan nicht mehr vom «forgotten genocide»2 an den Armeniern sprechen konnte. Noch 1978 wurde in einem von Nicodeme Ruhashyankiko vorgelegten Bericht des Wirtschafts-und Sozialrates der UNO die Streichung des Völkermordes an den Armeniern in der Türkei im Ersten Weltkrieg aus der Liste der Völkermorde mit dem Argument begründet, es sei wichtig, «die Einheit der Völkergemeinschaft zu erhalten» und «das Bohren in der Vergangenheit» könne «alte Wunden aufreissen [...], die am Verheilen seien».3 Auch wenn heute solche und weitere Gründe noch immer angeführt werden, wenn es darum geht, diesen Völkermord zu ignorieren oder zu leugnen, hat sich doch die gegenteilige Erkenntnis weitgehend durchgesetzt. 4 «The 1915-16 genocide was a one-sided destruction of a largely defenceless community by the agents of a sovereign state»: so fasst Donald Bloxham in einer neuen Studie den Sachverhalt zusammen. 5 Das Problem der historischen Anerkennung dieses Völkermordes, den der osmanische Staat in den Jahren 1915/16 verübte, lag während der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht nur darin, dass die europäische Mächtekonstellation eine rechtliche Verfolgung dieses Verbrechens schon zu Beginn der 1920er Jahre wirksam unterdrückte und mit der Generalamnestie, die an der Lausanner Konferenz von 1923 ausgesprochen wurde, verunmöglichte, sondern ist auch darauf zurückzuführen, dass der Begriff des Genozids zum Zeitpunkt, zu dem die Armenier in der Türkei systematisch verfolgt, vertrieben und massenhaft ermordet wurden, noch gar nicht existierte. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich der 1944 vom Völkerrechtler Raphael Lemkin aus dem griechischen Wort genos (Rasse, Volk, Stamm) und dem lateinischen -cidium (Mord) gebildete Neologismus allerdings rasch durch;6 Ende 1948 verabschiedete die UNO-Generalversammlung schliesslich eine Konvention zur Bestrafung und Verhinderung der «verabscheuungswürdigen Geissei» des Genozids.? Dies veränderte auch die Wahrnehmung historischer Ereignisse und die Interpretation der Vergangenheit. Die Geschichtswissenschaft sieht sich deshalb mit der Aufgabe konfrontiert, die Zuschreibungsverfahren zu analysieren, die im
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